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§1 Geltungsbereich
Die Tonn, Biastoch & Partner Partnerschaftsgesellschaft, Rehnaer Straße 2a, 19217 Wedendorf (im Weiteren Provider genannt) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten für aktuelle (ab 01.04.2017) und neue (ab 01.01.2017) Verträge zwischen Kunden und dem Provider.
§2 Pflichten des Providers
I.) Die Pflichten des Providers ergeben sich aus den jeweiligen Produktbeschreibungen, sowie sonstige, schriftlich bestätigte Zusagen, Leistungsversprechen oder Nebenabreden.
II.) Leistungsanpassung zur Verbesserung der Dienste, zum Schutz vor Missbrauch oder zu denen der Provider aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist, kann dieser jederzeit, in dringenden Fällen auch kurzfristig ohne Ankündigung, durchführen.
III.) Technische Unterstützung des Kunden werden nur im Rahmen des vertraglich Vereinbarten durch den Provider durchgeführt. Darüber hinausgehende Unterstützung kann der Provider ablehnen, bzw. zusätzlich in Rechnung stellen.
IV.) Der Provider stellt dem Kunden einen Zugang zum Webspace zur Verfügung, mit dem der Kunde seine Informationen selbst speichern, ändern oder löschen kann. Der Zugang ist passwortgeschützt. Der Kunde verpflichtet sich, das Passwort streng geheim zu halten und den Provider unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass Unbefugten das Passwort bekannt ist. Für den Inhalt seiner Seiten ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Er stellt den Provider im Innenverhältnis von etwaigen Ansprüchen Dritter, die auf inhaltlichen Mängeln der Informationen des Kunden beruhen, frei.
§3 Pflichten des Kunden
I.) Die Richtigkeit und Vollständigkeit vertragsrelevanter Daten, die durch den Kunden geliefert werden, sichert der Kunde zu. Des Weiteren informiert der Kunde den Provider unverzüglich über Änderungen der vertragsrelevanten Daten.
II.) Der Kunde verpflichtet sich, im Rahmen seiner Präsenz keine pornographischen und rassistischen Inhalte anzubieten oder anbieten zu lassen. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen vorstehende Verpflichtung verspricht er unter Ausschluss der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von € 5.000,00 (in Worten fünftausend Euro). Außerdem berechtigt ein Verstoß des Kunden gegen die genannten Verpflichtung den Provider zur außerordentlichen Kündigung.
III.) Dem Kunden wird dringend geraten, für die Daten, die auf dem Webserver abgelegt werden, immer aktuelle Sicherheitskopien vorzuhalten. Diese Sicherheitskopien sollten nicht auf dem Webserver gespeichert werden.
§4 Vertragsschluss, Vertragslaufzeit, Kündigung
I.) Zum Vertragsabschluss kommt es, wenn ein vom Provider schriftlich dem Kunden vorgelegtes Angebot, rechtzeitig und durch den Kunden unterschrieben wieder dem Provider zugestellt wird.
II.) Soweit nicht anders in der Produktbeschreibung angegeben, beträgt die Mindestvertragslaufzeit für die Hosting- und Domainprodukte 3 Monate. Nach Ablauf dieser Frist kann ein Vertrag 7 Tage vor Monatsende zum darauffolgenden Monat schriftlich gekündigt werden.
III.) Zu einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund haben beide Parteien Recht. Insbesondere nachfolgende Punkte sind ein wichtiger Grund für den Provider.
Der Kunde gerät mit der Zahlung der Entgelte mit einem Betrag in Höhe von drei monatlichen Grundentgelten in Verzug.
Der Kunde verstößt schuldhaft gegen eine wesentliche Vertragspflicht, und der Kunde trotz Abmahnung innerhalb angemessener Frist nicht Abhilfe schafft.
IV.) Eine Kündigung bedarf der Schriftform. Diese kann in Schriftform oder auch per E-Mail, wenn diese die der elektronischen Form des § 126a BGB genügt (sog. qualifizierte elektronische Signatur), gesendet werden.
§5 Preise und Zahlung
I.) Entgelte sind spätestens zu dem in der jeweiligen Rechnung angegeben Datum zu leisten. Als geleistet gilt der Zeitpunkt, an dem der gesamte Betrag auf dem Konto des Providers positiv gebucht wurde.
II.) Wurde für die Bezahlung von Beträgen eine SEPA-Lastschrifteinzugsgenehmigung durch den Kunden erteilt, veranlasst der Provider die Abbuchung des Rechnungsbetrages frühestens 3 Werktage nach Rechnungsausgang. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Konto im vereinbarten Abbuchungszeitraum ausreichende Deckung aufweist. Der Kunde ist verpflichtet, dem Provider den durch eine etwaige Zahlungsverweigerung des kontoführenden Instituts entstehenden Schaden zu ersetzen.
III.) Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Provider berechtigt den Kunden schriftlich über den Zahlungsverzug zu informieren. Reagiert der Kunde auch auf zwei Erinnerungen nicht, ist der Provider berechtigt, den Kunden abzumahnen und ggf. weitere rechtliche Schritte einzuleiten. Mahnungen erfolgen immer per Einschreiben.
Die Kosten (Aufwandsentschädigung min. 5,- €, Mahngebühren und Versandkosten) für die zusätzlichen, schriftlichen Informationen sind durch den Kunden zu tragen.
IV.) Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Provider berechtigt, Zinsen in Höhe von 3% oberhalb des Basiszins jährlich zu verlangen.
V.) Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Provider berechtigt, die für den Kunden angebotenen Dienste zu sperren. Dieses entbindet den Kunden nicht von seiner Zahlungspflicht.
VI.) Der Provider ist berechtigt, die Preise nach Vorankündigung mit einer Frist von zwei Monaten zu erhöhen. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu dem Termin zu kündigen, an dem die Preisänderung wirksam wird, wenn die Preisanhebung über die allgemeine Preissteigerung wesentlich hinausgeht.
§6 Gewährleistung
I.) Der Provider garantiert nicht, dass vom Provider eingesetzte oder bereitgestellte Hard- und Software den Anforderungen des Kunden genügt, für bestimmte Anwendungen geeignet ist, und ferner nicht, dass diese absturzfrei und fehlerfrei, sowie frei von Schadsoftware ist. Der Provider gewährleistet gegenüber dem Kunden nur, dass vom Provider eingesetzte oder bereitgestellte Hard- und Software zum Überlassungszeitpunkt, unter normalen Betriebsbedingungen und bei normaler Instandhaltung im Wesentlichen gemäß Leistungsbeschreibung des Herstellers funktioniert.
§7 Haftung
I.) Der Provider haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften.
II.) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Provider nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). In diesen Fällen haftet der Provider lediglich in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.
III.) In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung für alle übrigen Schäden, insbesondere Folgeschäden, mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn, ausgeschlossen.
IV.) Vorstehende Beschränkungen gelten nicht bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, sowie bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
V.) Soweit die Haftung des Providers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Arbeitnehmer, sonstigen Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Providers.
§8 Datenschutz
I.) Der Provider erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Weitere Details sind der Datenschutzerklärung des Providers zu entnehmen.
§9 Urheberrechte, Lizenzvereinbarungen
I.) Für durch den Provider und den Kunden genutzte Open Source Programme gelten die jeweils gültigen Lizenzbestimmungen des Anbieters der Software. Der Provider wird dem Kunden diese auf Anfrage zur Verfügung stellen.
II.) Im Übrigen gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Softwarehersteller und, wenn einschlägig, die hersteller- bzw. softwarespezifischen Zusatzbedingungen des Providers.
§10 Freistellung
I.) Der Kunde verpflichtet sich, den Provider im Innenverhältnis von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf rechtswidrigen oder rechtsverletzenden Handlungen des Kunden oder inhaltlichen Fehlern der von diesem zur Verfügung gestellten Informationen beruhen. Dies gilt insbesondere für Urheber-, Marken-, Namens-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechtsverletzungen sowie bei Verstößen gegen §3 II.) dieses Vertrages.
§11 Sonstiges
I.) Der Provider ist berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach Vorankündigung mit einer Frist von 4 Wochen zu ändern. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu dem Termin zu kündigen, an dem die Änderung wirksam wird.
II.) Salvatorische Klausel
Sofern Teile dieser AGBs oder Teile der mit dem Provider geschlossenen Verträge nichtig sind, so führt dies nicht automatisch zur Nichtigkeit des gesamten Vertrages. Vielmehr ist der nichtige Teil durch einen rechtlich zulässigen Teil zu ersetzen.